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   VK Hamburg, 25.07.2002 - VgK FB 1/02   

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VK Hamburg, 25.07.2002 - VgK FB 1/02 (https://dejure.org/2002,9943)
VK Hamburg, Entscheidung vom 25.07.2002 - VgK FB 1/02 (https://dejure.org/2002,9943)
VK Hamburg, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - VgK FB 1/02 (https://dejure.org/2002,9943)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Tariftreue: das Verlangen eines tariflichen Mindestlohns verstößt gegen die negative Koalitionsfreiheit

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Primärrechtsschutz bei Aufhebung von öffentlichen Ausschreibungen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Primärrechtsschutz bei Aufhebung öffentlicher Ausschreibungen? (IBR 2002, 501)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00

    Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Hamburg, 25.07.2002 - VgK FB 1/02
    Es wurde als Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit eines jeden Nachprüfungsverfahrens angesehen, dass sich der Antrag auf ein noch oder schon laufendes Vergabeverfahren bezieht (OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2001 - 13 Verg 5/00, NZBau 2002, 53 = VergabeR 2001, 325 = WUW/E Verg 509; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.09.2000 - 11 Verg 2/99; Thüringer OLG, Beschluss vom 22.11.2000 - 6 Verg 8/00, VergabeR 2001, 52; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000 - Verg 4/00; Beschluss vom 20.06.2001 - Verg 3/01; OLG Naumburg, Beschluss vom 03.03.2000 - 1 Verg 2/99, ZVgR 2000, 170-175 = BauR 2001, 133).

    Hat eine Vergabestelle eine Ausschreibung aufgehoben - sei es aus sachlichen oder willkürlichen Gründen - so hatte dies in der Regel nicht zur Folge, dass die Vergabestelle in einem Nachprüfungsverfahren verpflichtet werden konnte, das Vergabeverfahren bis zum Vertragsschluss fortzusetzen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000 - Verg 4/00; OLG Dresden, Beschluss vom 13.07.2000 - Verg 3/00).

    Der durch die Aufhebung einer Ausschreibung in seinen Rechten verletzte Bieter war danach grundsätzlich darauf verwiesen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000 - Verg 4/00; OLG Dresden, Beschluss vom 13.07.2000 - WVerg 3/00).

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus VK Hamburg, 25.07.2002 - VgK FB 1/02
    Die Antragstellerin ist der Auffassung, dass ihr Nachprüfungsantrag im Hinblick auf das Urteil des EuGH vom 18.06.2002 (Az.: C 92/00) zulässig sei.

    Diese einschränkende Auslegung der Rechtsschutzmöglichkeiten nach §§ 97 ff. GWB kann jedoch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 18.06.2002 (C-92/00) keinen Bestand mehr haben.

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus VK Hamburg, 25.07.2002 - VgK FB 1/02
    Zwar sind nach dem Urteil des 8. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Dezember 1997 (8 AZR 426/94) einem Betrieb im Sinne von § 613a BGB auch solche Gebäude, Maschinen, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände als sächliche Betriebsmittel zuzurechnen, die nicht im Eigentum des Betriebsinhabers stehen, sondern die dieser aufgrund einer mit Dritten getroffenen Nutzungsvereinbarung zur Erfüllung seines Betriebszwecks einsetzen kann, wobei die Nutzungsvereinbarung als Pacht, Nießbrauch oder untypischer Vertrag ausgestaltet sein kann.
  • KG, 20.05.1998 - Kart 24/97

    Darf öffentlicher Auftraggeber vom Bieter eine Tariftreueerklärung verlangen?

    Auszug aus VK Hamburg, 25.07.2002 - VgK FB 1/02
    Unternehmen, die rechtmäßig niedrige Löhne zahlen, würden gezwungen, ihren Wettbewerbsvorteil aufzugeben (KG, Beschluss vom 20.05.1998 - Kart 24/97, WuW 1998, 1023).
  • VK Bund, 09.04.2001 - VK 1-07/01

    Neubau eines schlüsselfertigen Verwaltungsgebäudes

    Auszug aus VK Hamburg, 25.07.2002 - VgK FB 1/02
    Der fortbestehende Vergabewille allein lässt hierauf nicht schließen (vgl. BKartA, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 09.04.2001 - VK 1-7/01, VergabeR 2001, 238-242 = IBR 2001, 394 = BauR 2001, 1305).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.1981 - 23 U 120/80

    Schadensersatzanspruch wegen Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Hamburg, 25.07.2002 - VgK FB 1/02
    Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 20.01.81 - 23 U 120/80, BauR 1982, 53 ff. = DB 1981, 742) hat entschieden, dass sich ein schwerwiegender Grund für eine Aufhebung auch aus einer Gesamtschau von Gründen ergeben kann, insbesondere wenn nur ganz wenige Angebote eingehen, die ihrerseits deutlich voneinander abweichen.
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus VK Hamburg, 25.07.2002 - VgK FB 1/02
    Alle Träger öffentlicher Gewalt - auch Gerichte und die öffentliche Verwaltung - haben ihre Auslegungen soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck von Richtlinien auszurichten, um das mit einer Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Art. 249 Abs. 3 EGV nachzukommen (EuGH, Rs. C-91/92, Slg. 1994, I-3325,3356 f. Tz. 26).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Hamburg, 25.07.2002 - VgK FB 1/02
    Es wurde als Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit eines jeden Nachprüfungsverfahrens angesehen, dass sich der Antrag auf ein noch oder schon laufendes Vergabeverfahren bezieht (OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2001 - 13 Verg 5/00, NZBau 2002, 53 = VergabeR 2001, 325 = WUW/E Verg 509; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.09.2000 - 11 Verg 2/99; Thüringer OLG, Beschluss vom 22.11.2000 - 6 Verg 8/00, VergabeR 2001, 52; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000 - Verg 4/00; Beschluss vom 20.06.2001 - Verg 3/01; OLG Naumburg, Beschluss vom 03.03.2000 - 1 Verg 2/99, ZVgR 2000, 170-175 = BauR 2001, 133).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    Auszug aus VK Hamburg, 25.07.2002 - VgK FB 1/02
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (NVwZ 1988, 527, 530) wäre das gänzliche Ausscheiden aus einer der beiden Funktionen erforderlich gewesen.
  • OLG Celle, 04.05.2001 - 13 Verg 5/00

    Vergabeverfahren: Unstatthafte Nachprüfung nach Auftragserteilung;

    Auszug aus VK Hamburg, 25.07.2002 - VgK FB 1/02
    Es wurde als Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit eines jeden Nachprüfungsverfahrens angesehen, dass sich der Antrag auf ein noch oder schon laufendes Vergabeverfahren bezieht (OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2001 - 13 Verg 5/00, NZBau 2002, 53 = VergabeR 2001, 325 = WUW/E Verg 509; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.09.2000 - 11 Verg 2/99; Thüringer OLG, Beschluss vom 22.11.2000 - 6 Verg 8/00, VergabeR 2001, 52; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2000 - Verg 4/00; Beschluss vom 20.06.2001 - Verg 3/01; OLG Naumburg, Beschluss vom 03.03.2000 - 1 Verg 2/99, ZVgR 2000, 170-175 = BauR 2001, 133).
  • OLG Jena, 22.11.2000 - 6 Verg 8/00

    Vorbeugender Rechtsschutz; Nachprüfungsantrag

  • OLG Naumburg, 03.03.2000 - 1 Verg 2/99

    Nachprüfung der Aufhebung einer Ausschreibung

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2001 - Verg 28/01

    Verstoß einer Vergütungsregelung gegen § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A

  • OLG Dresden, 17.08.2001 - WVerg 5/01

    Anspruch eines Bieters auf ein Aufklärungsgespräch

  • OLG Dresden, 13.07.2000 - WVerg 3/00

    Beendigung des Vergabeverfahrens durch Aufhebung

  • OLG Naumburg, 17.01.2000 - 1 Verg 2/99

    Nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Handlung der Vergabekammer;

  • OLG Saarbrücken, 26.09.2000 - 5 Verg 1/00

    Nachprüfungsantrag ohne vorherige Rüge unzulässig!

  • OLG Rostock, 09.05.2001 - 17 W 4/01

    Unbestimmte Architektenleistungsausschreibung

  • OLG Frankfurt, 25.09.2000 - 11 Verg 2/99

    GWB: Entscheidung innerhalb der Entscheidungsfrist zuzustellen?

  • VK Westfalen, 12.07.2022 - VK 3-24/22

    Preissteigerungen wegen Ukraine-Krieg sind ungewöhnliches Wagnis!

    Denn die Regelung dient dem Schutz des Auftragnehmers vor unangemessenen Vertragsbedingungen (vgl. VK Hamburg, Beschluss vom 25.07.2002, VgK FB 1/02).
  • VK Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - VK-SH 17/08

    Unterlassene Bekanntgabe der berücksichtigten Unterkriterien

    Der Wortlaut des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB sieht keine zwingende Wartefrist zwischen der Erklärung der Rüge und der Einreichung des Nachprüfungsantrags vor, so dass die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags von der Beachtung einer solchen Wartefrist auch nicht zwingend abhängig gemacht werden kann (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2001 - Verg 16/01; OLG Dresden, Beschluss vom 17.8.2001 - WVerg 5/01; VK Hamburg, Beschluss vom 25.7.2002 - VgK FB 1/02; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.3.2003 - 1 VK 6/03, 1 VK 11/03).
  • OLG Hamburg, 04.11.2002 - 1 Verg 3/02

    Aufhebung einer Ausschreibung wegen Mitwirkung eines Bieters an der Ausarbeitung

    beschlossen: Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom 25. Juli 2002 (VgK FB 1/02) sowie die in diesem Beschwerdeverfahren von der Antragstellerin gestellten Anträge werden zurückgewiesen.
  • VK Sachsen, 24.05.2007 - 1/SVK/029-07

    Unterlassene Kennzeichnung: Gravierender Vergaberechtsverstoß

    Sind dann konkrete Anhaltspunkte für das Fehlen eines Interessenkonflikts oder eine mangelnde Einflussnahme nicht ersichtlich, ist eine Voreingenommenheit zu unterstellen und von einem Verstoß gegen § 16 VgV auszugehen (VK Hamburg, B. v. 25.7.2002 - Az.: VgK FB 1/02).
  • VK Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - VK-SH 27/07

    Fehlende Eignungsnachweise: Ausschluss!

    Der Wortlaut des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB sieht keine zwingende Wartefrist zwischen der Erklärung der Rüge und der Einreichung des Nachprüfungsantrags vor, so dass die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags von der Beachtung einer solchen Wartefrist auch nicht zwingend abhängig gemacht werden kann (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2001 - Verg 16/01; OLG Dresden, Beschlussvom 17.8.2001 - WVerg 5/01; VK Hamburg, Beschluss vom 25.7.2002 - VgK FB 1/02; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.3.2003 - 1 VK 6/03, 1 VK 11/03).
  • VK Sachsen, 10.04.2007 - 1/SVK/020-07

    Aufhebung des Vergabeverfahrens

    Eine Pflicht zur Aufhebung ist nämlich immer dann gegeben, wenn ohne die Aufhebung das Wettbewerbsprinzip, das Gleichbehandlungsgebot oder das Diskriminierungsverbot verletzt würde (VK Hamburg, B. v. 25.7.2002 - VgK FB 1/02) oder - als "ultima ratio" -, wenn das bisherige Verfahren mit derart gravierenden Mängeln behaftet ist, dass diese im Rahmen einer chancengleichen und wettbewerbsgerechten Eignungs- und Angebotsprüfung nicht mehr heilbar sind (OLG Koblenz, B. v. 26.10.2005 - 1 Verg 4/05; 1. VK Sachsen, B. v. 18.08.2006 - 1/SVK/077-06).
  • VK Nordrhein-Westfalen, 12.07.2022 - VK 3-24/22

    VgV, VOB/A

    Denn die Regelung dient dem Schutz des Auftragnehmers vor unangemessenen Vertragsbedingungen (vgl. VK Hamburg, Beschluss vom 25.07.2002, VgK FB 1/02).
  • VK Sachsen, 07.08.2007 - 1/SVK/051-07

    Fehlende Bietererklärung: Kein genereller Angebotsausschluss!

    So ist eine Pflicht zur Aufhebung ist immer dann gegeben, wenn ohne die Aufhebung das Wettbewerbsprinzip, das Gleichbehandlungsgebot oder das Diskriminierungsverbot verletzt würde (VK Hamburg, B. v. 25.7.2002 - Az.: VgK FB 1/02) oder - als "ultima ratio" -, wenn das bisherige Verfahren mit derart gravierenden Mängeln behaftet ist, dass diese im Rahmen einer chancengleichen und wettbewerbsgerechten Eignungs- und Angebotsprüfung nicht mehr heilbar sind (OLG Koblenz, B. v. 26.10.2005 - Az.: 1 Verg 4/05; 1. VK Sachsen, B. v. 18.08.2006 - Az.: 1/SVK/077-06; VK Münster, B. v. 17.11.2005 - Az.: VK 21/05; VK Schleswig-Holstein, B. v. 06.10.2005 - Az.: VK-SH 27/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 25.04.2008 - VK-SH 4/08

    Tiefe der Differenzierung bei der Bewertung von Unterkriterien

    Der Wortlaut des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB sieht keine zwingende Wartefrist zwischen der Erklärung der Rüge und der Einreichung des Nachprüfungsantrags vor, so dass die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags von der Beachtung einer solchen Wartefrist auch nicht zwingend abhängig gemacht werden kann (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.07.2001 - Verg 16/01; OLG Dresden, Beschluss vom 17.8.2001 - WVerg 5/01; VK Hamburg, Beschluss vom 25.7.2002 - VgK FB 1/02; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.3.2003 - 1 VK 6/03, 1 VK 11/03).
  • VK Brandenburg, 16.06.2003 - VK 20/03

    Verzicht auf VOF-Verhandlungsverfahren

    In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen (BGH, Beschluss vom 18.02.2003 ­ X ZB 43/02 ­; HansOLG, Beschluss v. 04.11.2002 ­ 1 Verg 3/02 ­; OLG Brandenburg, Beschluss v. 19.12.2002 ­ Az. Verg W 9/02 ­; VK Hamburg, Beschluss v. 25.07.2002 ­ VgK FB 1/02 ­; VK Brandenburg, Beschluss v. 17.09.2002 ­ VK 50/02 ­; VK Sachsen, Beschluss v. 21.08.2002 ­ 1/SVK/077-02; VK Düsseldorf, Beschluss v. 14.10.2002 ­ VK 30/2002-B ­; bislang a.A. OLG Dresden, Beschluss v. 03.12.2002 ­ WVerg 15/02 ­; VK Nordbayern, Beschluss v. 28.10.2002 ­ 320.VK-3194-33/02 ­; VK Berlin, Beschluss v. 05.11.2002 ­ VK B2-51/02 ­; VK Bund, Beschluss v. 13.11.2002 ­ VK 2-78/02 ­) .
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